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Interne Daten zeigen: Securitas verstösst in der Zentralschweiz tausendfach gegen das Arbeitsgesetz.
Sie zeigen: In diesen drei Jahren hat die Direktion Luzern über 20'000 Verstösse gegen das Arbeitsgesetz registriert.
Securitas bestätigt die Anzahl von 20'000 Verstössen nicht, da die Firma diese «aufgrund unserer Daten» nicht nachvollziehen könne.
«Das ist ein krasser Fall», sagt Arbeitsrechtler Denis G. Humbert, der die Rechercheergebnisse von SRF analysiert hat.
Gleich sieht das Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht an der Universität Basel: «Es entsteht der Eindruck, als sei das ganze Betriebskonzept darauf angelegt, systematisch gegen das Arbeitsgesetz zu verstossen – oder den Gesetzesverstoss zumindest in Kauf zu nehmen.»
«Ich war teilweise so übermüdet bei der Arbeit, dass ich ein Sicherheitsrisiko war», sagt eine Person, die aus Angst vor Repressionen nicht namentlich genannt werden will.
Das Unternehmen räumt Fehler ein: «Wir haben die Vorwürfe verifiziert und erkannt, dass die Praxis teilweise nicht mit arbeitsrechtlichen Grundsätzen und internen Werten übereinstimmt.»
Allerdings könne man die 20'000 Arbeitsrechtsverstösse aufgrund der eigenen Daten nicht nachvollziehen und somit nicht bestätigen: «Die Securitas AG schliesst Fehler nicht aus, hält aber klar fest, in keiner Weise gesamthaft und systematisch gegen das Arbeitsgesetz zu verstossen.»
«Das ist inakzeptabel», sagt Denis G. Humbert.
Wie in den Bundesasylzentren Eigenthal, Emmen und Glaubenberg.
Dazu schreibt Securitas: «In ausserordentlichen Situationen, beispielsweise bei kurzfristigen Krankheitsausfällen oder Sicherheitsereignissen», könne es zu längeren Einsätzen kommen, das werde aber mit den betroffenen Mitarbeitern abgesprochen.
Laut Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht an der Universität Basel, passiert das mit einer Selbstdeklaration.
Und laut Arbeitsrechtler Denis G. Humbert macht sich der Staat sogar «faktisch zum Mitverursacher», wenn er Leistungen einkaufe, die nur unter Gesetzesverletzungen erbracht werden.
Mit diesen Aussagen konfrontiert, schreibt das Staatssekretariat für Migration SEM als Betreiberin der Bundesasylzentren, es habe keine Kenntnis, dass Securitas gegen das Arbeitsgesetz verstossen habe.
Zum Vorwurf der Mitverantwortung an den Gesetzesverstössen schreibt das SEM: «Generell und ohne Bezug auf die hier genannten Vorwürfe weisen wir den Vorwurf zurück.»
Weiter schreibt der Kanton, er setze sich für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes ein, dies bei der Vergabe und über jährliche Kontrollen von Leistungsvereinbarungen.
Das Unternehmen schreibt, es liege in der Verantwortung der Securitas AG, das Gesetz einzuhalten, wobei das Luks dies von seinen Auftragnehmern erwarte und vertraglich festhalte.
Die aktuelle Praxis stimme «teilweise nicht mit arbeitsrechtlichen Grundsätzen und internen Werten überein», schreibt das Unternehmen auf Anfrage von SRF.
Zu den Verstössen im Bereich der Nachtarbeit schreibt Securitas weiter, bei bestimmten Diensten könne die zulässige Nachtarbeitszeit zwar überschritten werden, allerdings bestehe für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, einen Schlaf- oder Ruheraum zu nutzen.
Auf Anfrage, ob sie Securitas in Vergangenheit sanktioniert hat, schreibt die Kommission, sie äussere sich nicht zu konkreten Kontrollen oder Unternehmen.